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   BSG, 14.05.1998 - B 2 U 93/98 B   

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https://dejure.org/1998,8713
BSG, 14.05.1998 - B 2 U 93/98 B (https://dejure.org/1998,8713)
BSG, Entscheidung vom 14.05.1998 - B 2 U 93/98 B (https://dejure.org/1998,8713)
BSG, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - B 2 U 93/98 B (https://dejure.org/1998,8713)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Revision mit einem Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3, § 103, § 106
    Fehlen der Bezeichnung eines Beweisantrages bei der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 14.05.1998 - B 2 U 93/98 B
    Die von der Beschwerdeführerin insoweit erhobene Rüge ist schon deshalb nicht schlüssig im oben angegebenen Sinn dargelegt, weil sie insoweit einen berücksichtigungsfähigen und vom LSG übergangenen Beweisantrag aus dem Berufungsverfahren überhaupt nicht bezeichnet hat (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 sowie ua Beschluß des Senats vom 22. September 1997 - 2 BU 203/97 -).
  • BSG, 26.11.1975 - 5 BKn 5/75

    Berufungsgericht - Amtsermittlungspflicht - Stellung eines Beweisantrages -

    Auszug aus BSG, 14.05.1998 - B 2 U 93/98 B
    Fehlt es an der Bezeichnung eines Beweisantrages, so kann auch der Umweg des § 106 SGG nicht zur Zulassung der Revision führen; denn dies würde zu einer dem Zweck des Gesetzes nicht entsprechenden Umgehung des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG führen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13; Krasney/Udsching, aaO, IX RdNr 132; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990 RdNrn 208, 217).
  • BSG, 02.02.2001 - B 2 U 379/00 B

    Anspruch auf Witwenrente aus der Unfallversicherung bei vorher bestandener

    Zur Zulässigkeit einer auf § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG gestützten Nichtzulassungsbeschwerde gehört es nämlich, daß der Beschwerdeführer den Beweisantrag, dem das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt sein soll, so genau bezeichnet, daß er für das BSG ohne weiteres auffindbar ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 sowie Beschluß des Senats vom 20. Juli 1998 - B 2 U 93/98 B -).
  • LSG Saarland, 26.09.2000 - L 2 U 54/98

    Leistungsausschluss bei Versorgungsehe

    Zur Zulässigkeit einer auf § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG gestützten Nichtzulassungsbeschwerde gehört es nämlich, daß der Beschwerdeführer den Beweisantrag, dem das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt sein soll, so genau bezeichnet, daß er für das BSG ohne weiteres auffindbar ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 sowie Beschluß des Senats vom 20. Juli 1998 - B 2 U 93/98 B -).
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